SWG-Informationsdienst 02

Unverbindlicher Beschwerdeentwurf Impfpflicht betreffend
Swg-Informationsdienst 02
Nachfolgend soll hier unverbindlich ein EINSPRUCHSENTWURF gegen eine allfällige Impfpflicht gegen COVID19 angeboten werden. Dieser Entwurf ist jederzeit beliebig an die persönlichen Voraussetzungen anpassbar, sowie allfällige Studien im Anschluss hinzufügbar. Eine Haftung wird jedenfalls ausgeschlossen.
Absender:
Adressat: An das
Landesverwaltungsgericht des Landes
Verwaltungsbeschwerde wegen Impfpflicht COVID19
wegen Bescheid Nr.: vom
beim Landesverwaltungsgericht :
Sehr geehrte Damen und Herren!
Die bestehende Impfpflicht zu der angeblichen Virusinfektion mit SarsCov2/COVID19 und aller folgenden Varianten zum Anlass nehmend, erkläre ich mein uneingeschränktes Verfassungsrecht auf körperliche Unversehrtheit, das Recht auf Entscheidungsfreiheit, das Recht auf körperliche Integrität und das Recht auf Privatsphäre als alleinige Reaktionsgrundlage gegen die bestehenden Ambitionen der Behörde/des Gesetzgebers und führe dazu wie folgt aus:
Außer Streit steht, dass es sich bei der derzeitigen wiederkehrenden Krankheit um eine grippeähnliche Malfunktion handelt.
Bis dato ist ein einwandfreier und unabhängiger wissenschaftlicher Nachweis zu dem angeblichen Virus aber nicht vorliegend. Eine Anwendung der Koch‘schen Postulate fand bisher in keiner Weise statt. Ohne Krankheitserreger gibt es aber - per definitionem - keine Infektion. Die behaupteten Gensequenzen die hier immer wieder präsentiert werden, können ebensogut aus körpereigenen Abbau- oder Stoffwechselprodukten stammen also zB. Exosomen, Endosomen oder nahezu beliebigen anderen Ursachen zugeordnet werden. - Wissenschaft wurde zu Gunsten des internationalen Konsens sträflich vernachlässigt.
„Falsus in uno, falsus omnibus!“ - Unwahr in einem, unwahr in allem.
Außer Streit dürfte ferner stehen, dass der Mensch ohne Bakterien u.a. Mikroben nicht lebensfähig wäre. Beispielsweise die Darmflora oder die mitochondrialen Strukturen. Letztere waren zu einem früheren Zeitpunkt eigenständige Bakterien etc.- Heute sind sie für die zelluläre Sauerstoffversorgung zuständig. Das heißt und bedeutet, dass der Mensch Keime aller Art beherbergen kann/muss, diese auch weitergibt oder völlig neue selbst empfängt, ohne daraus selbst Schaden nehmen zu müssen. Das ist ganz normal. Eine atypische Infektion (= normales Gesundheitsbild) als Gefahrenpotential ist daraus aber nicht ableitbar, da hier ein künstlich postuliertes Krankheitsbild konstruiert wird, welches zwangsläufig zu einer Testpflicht führt.
Im vorgenannten Sinn müsste folgerichtig jeder Staatsangehörige wöchentlich mindestens einmal auf rund 1.500 weitere mögliche Krankheitserreger getestet werden, die alleine durch Luftströmungen, offene Gewässer, Kläranlagen, Insekten und andere Tiere, Reisende, Urlauber, Pendler, Asylanten und Zuwanderer ins Land gebracht werden, so auch Krankheiten wie Tuberkulose, Marburgvirus, Ebola, Borreliose, Syphilis, Milzbrand, Hepatitis A und C, Cholera, Pest, Dengue Fieber, Tollwut, Beulenpest, Typhus, Fleckfieber etc.- Diese Krankheiten sind zudem wesentlich schwerer in ihrem Erscheinungsbild und dem Verlauf als diese grippeähnliche Erkrankung. Ein Testignoranz seitens der Behörden erscheint in diesem Kontext schlichtweg unverständlich und decouvriert sich selbst.
Das Framing von wegen Spreader/Superspreader ist schon deshalb nicht zutreffend, als es an sich lediglich das tiefe Unverständnis und mangelnde Sachkenntnis der Propagandisten widerspiegelt (was wird gespreadert, wenn es bisher keinen definierten Erreger gibt?).
Der amtlicherseits/politischerseits angeführte Goldstandard des Erregernachweises, der PCR-Test, ist für sich gesehen wertlos, da damit alles nachgewiesen werden kann was opportun erscheint nur keine Krankheitserreger.
Siehe dazu auch die einschlägigen Aussagen von Prof. Dr. Kary Mullis dem Entwickler dieses Tests, aber auch COVID-Vergleichtests mittels PCR, die Ziege positiv, Cola positiv oder Papaya positiv erbrachten. Der leichtfertige Umgang mit einem solchen Analysewerkzeug ist unverantwortlich, auch und ganz besonders wegen der hohen Anzahl an falsch-positiven Ergebnissen und den daraus resultierenden weiteren Verstößen des Gesetzgebers, der Verwaltung und des Vollzugs (Quelle: Mag.a. Monika Donner, Coronadiktatur).
Ferner sind jegliche Testvornahmen haftungsmäßig bis dato ungeklärt, da der Verbleib der persönlichen Probedaten gesetzlich ungedeckt ist. Das heißt, dass diese hier gewonnen Daten anderweitig missbräuchlich weiterverwendet werden können und die Behörden das wissentlich in Kauf nehmen. Das Datenschutzgesetz sowie die DSGVO gilt im Behördenbereich nicht, was dem Missbrauch Tür und Tor öffnete.
Der Mund-Nasen-Schutz (MNS) ist in jeder Hinsicht unpassend und unverhältnismäßig da anderweitig geltende Gesetze und Richtlinien, siehe MAK (Maximale Arbeitsplatz-Konzentrationen von Schadstoffen) hier glatt ignoriert werden, sehr zum Nachteil der Träger. CO2-Werte aus dem Ausatemstrom unter MNS sind in wiederholt angestellten Versuchen zu Ergebnissen gekommen, die bis zu 50.000ppm betrugen.
Das Deutsche Umweltbundesamt empfiehlt daher bereits bei der Überschreitung eines Wertes von 1.000 ppm CO₂, frische Luft von draußen in den Raum zu lassen. Die sogenannte Maximale Arbeitsplatz-Konzentration, auch kurz als MAK-Wert bezeichnet wird mit 9100 mg/m³ (entspricht knapp 5.000 ppm) angegeben. Die heute nicht mehr gültige DIN-1946-2 sah einen Grenzwert von 1.500 ppm vor.
Der Anteil des Kohlendioxids in der Atemluft beträgt heute ca. 415 ppm (entspricht 0,04 % der Luft). Die ausgeatmete Luft eines Menschen weist einen CO₂-Gehalt von ca. 40.000 ppm auf. Entsprechend können in ungelüfteten Schlafzimmern, voll besetzten Klassen- oder Meetingräumen schnell Konzentrationen von bis zu 5.000 ppm gemessen werden. Und diese hohen Kohlendioxid-Konzentrationen sind schädlich für Konzentration, Leistungsfähigkeit und die Gesundheit im Allgemeinen. (Quelle: www.air-q.com/messwerte/ kohlendioxid)
Nicht unerwähnt sollen die MNS-Herstellerangaben bleiben, die eine Schutzwirkung gegen Viren grundsätzlich ausschließen (sic!). Die Entscheidungsträger setzen sich darüber aber wissentlich hinweg.
Schwerwiegend erscheint zudem das Faktum der aktiven Beteiligung der Bezirksverwaltungsbehörde in Person von Frau/Herrn XXXXXXX, sowie der jedenfalls beratenden Gesundheitsbehörde an der BH-XXXXXXX an einer Straftat. Die Pflicht zur Gehorsamsverweigerung gemäß Artikel 20 (1) B-VG und § 44 (2) BDG ist diesen hohen Beamten im vorgenannten Sinn jedenfalls bekannt. Eine Impfaufforderung in Bescheidform hätte gar nicht ausgeschickt werden dürfen. - Abgesehen davon schützt Unwissenheit nicht vor Strafe.
Die Prognosen der angeblichen Experten die von nahezu Beginn an hunderttausende Tote pro Land – im Mindestfall vorhersagten, die aber in ganz Europa an keinem Punkt nur ansatzweise erreicht wurden, (nicht einmal wenn alle Todesfälle die Covid 19 zugerechnet wurden zusammengezählt werden) ist nur eines festzustellen: Volksverhetzung in gröblicher Form. Verschärfend hinzu kommt, dass pathologische Untersuchungen von Anbeginn entweder vermieden oder verboten wurden. Das heißt eine klare Analyse der Realsituation wurde schwer fahrlässig durch Gesetzgeber und Verwaltung behindert oder verunmöglicht. Deeskalation war/ist offenbar unerwünscht.
Eine wie im öffentlichen Medienspiegel dargestellte unmittelbar drohende Bettenverknappung auf Intensivstationen war niemals gegeben, da zuvor schon aber auch während der Krankheitsausbreitung (sic!) Spitalskapazitäten stillgelegt oder geschlossen wurden. Dazu kam/kommt ein amtlicher Förderentgeld-Anreiz für Spitäler ab einer Bettenauslastung von 75 Prozent. Es mussten daher nur die entsprechenden Überkapazitäten aus den Krankenstationen entfernt werden, um in diese 75 Prozent-Kategorie und dem damit verbundenen Fördergenuss zu gelangen. Das ist ein Skandal für sich.
Quarantäne oder Freiheitsberaubung? Nachdem eine rasche und saubere Situationsabklärung auch nach 2 Jahren Chaos-Management nicht absehbar ist, ist eine Sicherheitsverwahrung folgerichtig illegal, noch dazu wo es gelindere Mittel der Wahl gab und gibt.
Die frühe Festlegung der Bundesregierung und der Behörden auf bestimmte Präparate und Impflösungen ließen klassische sowie alternative Methoden (zB. Ivermectin, CDL u.a.) von Anbeginn nicht aufkommen und förderten in erstaunlich hohem Ausmaß ganz bestimmte Unternehmen des Pharmasektors. Diese entschlugen sich zudem rechtzeitig jeglicher Haftung aus dem Titel aller möglichen Impfschäden, da die „Impfstoffe“ gerade mal Notzulassungen erhielten und nicht ausreichend getestet wurden. Die Patienten sind daher als Versuchsteilnehmer zu bewerten – und die Bundesregierung sowie die Behörden haften für diese Komplizenschaft in vollem Umfang und ohne Beschränkung. Nachdem bereits eine sehr hohe Anzahl an Todesfällen in Folge der Impfmaßnahmen – weltweit - registriert wurden, von Langzeitschäden noch gar nicht gesprochen, findet eine Verjährung dieses Kapitalverbrechens nicht statt.
Dass es sich bei der so genannten Impfung mit mRNA um faktische Genmanipulation handelt, in einem Land wo Gentechnik in Nahrungsmitteln verboten ist, entbehrt nicht einer gewissen Ironie. Dieser eklatante Widerspruch ist schon für sich gesehen höchst aufklärungsbedürftig.
Dass unsere Bundesregierung und die angeschlossenen Behörden von Anfang an schwer fahrlässig stümpern beweisen Länder wie Pakistan wo auf halber Fläche der Bundesrepublik die doppelte Anzahl an Menschen lebt, die diese Pandemie dennoch völlig unbeschadet überstand. Auch Schweden in unserer unmittelbaren Nähe bestätigte diese pragmatische Herangehensweise auf eindrückliche Art. In Afrika mit einer Impfquote von rund 6 Prozent ist von dieser extrem tödlichen und ansteckenden Krankheit nichts zu hören gewesen, weil: da war nichts zu berichten!
Dafür hören wir von der anscheinend nicht einmal halb so wirksamen Impfkampagne in Europa (Dr. Karl Lauterbach gab zuletzt eine Wirksamkeit von 35 Prozent zu) praktisch nichts von unseren Interessensvertretern und Behörden, wenn etwa in Gibraltar von 100 Prozent durchgeimpfter Bevölkerung mehr als 75 Prozent erneut erkranken, und das nicht nur mit mildem Verlauf. Siehe dazu auch der ARGE-Daten Bericht wo von 30-90 prozentiger Wirksamkeit gesprochen wird, also schon fast ein Placebowert-Verlauf erreicht wird.
Ebenso Island, Irland, Israel und andere Staaten. Eine signifikante Übersterblichkeit als Folge der Impfkampagne ist in Deutschland seit 2021 evident. Das gab es vergleichsweise 2020 zu keinem Zeitpunkt. Hier kommt der Staat seiner Informationsverpflichtung aber nicht nach. Ist das vielleicht beabsichtigt?
Es ist daher berechtigterweise davon auszugehen, dass es sich in Österreich auch nicht anders verhält.
Immerhin ist seit 2019 international hinreichend bekannt, dass ein gewisser Dr. Klaus Schwab, Chef des Welthandelsforums in seiner Publikation The Great Reset all diese Vorhaben im Detail und im Voraus als beabsichtigte Maßnahmen penibel genau beschrieb. Diese Publikation ist öffentlich zugänglich und damit keine Verschwörungstheorie. Wenn wir die Teilnehmerlisten des WEF in Davos hernehmen und die österreichischen Teilnehmer aus Wirtschaft, Medien und Politik überprüfen, bleibt am Ende nur ein schaler Geschmack, denn der böswillige Vorsatz – und damit Hochverrat gegen die Verfassung - kann nicht mehr zurückgewiesen werden.
Gleichermaßen sind die Ambitionen und Aktivitäten einer Melinda und Bill Gates Foundation und anderer Vertreter und deren eigennützige Einwirkungen auf die WHO öffentlich von ANFANG an global bekannt gemacht worden. Der Hoheitsanspruch des Staates Österreich ist in diesem Zusammenhang mehr als fragwürdig.
Flankierend wird – so wie Herr Dr. Schwab beschrieben hat – dieses bewusst herbeigeführte Szenario als Ablenkungsmanöver für die völlige Verkabelung des Menschen (= digitale Diktatur), sowie der unbemerkten Einführung von 5G (= zusätzliche schwere Gesundheitsbeeinträchtigungen sind nach bisheriger Vorlage unabhängiger internationaler Studien nicht auszuschließen), bzw. der Abschaffung des Bargeldes genutzt. In besonderer Weise schuldig machen sich in diesem Zusammenhang die so genannten Interessensvertretungen wie WKÖ, Arbeiterkammer und Gewerkschaften, die hier der Lobbyisten-Fraktion Schutz und Beistand bieten. Das erklärt auch, warum die Offenlegung der Lobbyisten in einem öffentlich einsehbaren Register stets verweigert worden ist (= gleichermaßen Hochverrat an der Verfassung).
Fazit: Das was wir aufgrund der derzeitigen Faktenlage sagen können, also die Zerstörung der mittelständischen Wirtschaft, der weitgehenden Spaltung der Bevölkerung, einem medizinischen Großversuch ungeprüfter Vaccine, dem angekündigten und damit absehbaren größeren Black-Out der Energieversorger, der geplanten Bargeldabschaffung, der Abschaffung aller Verfassungsrechte und anderem, ist, dass neben einem Genozid ein finaler Bürgerkrieg/schwere Ausschreitungen angestrebt werden, um das Parlament ausschalten zu können und via unbegrenzter Notstandsverordnung die Interessen und fehlenden Agendapunkte von Herrn Dr. Schwab (CEO des WEF), der Gates-Stiftung & Co im Sinne des Great Reset zu ermöglichen. Das ist somit nichts anderes als ein Staatskomplott der Regierung gegen die Bevölkerung. Und das gilt es zu verhindern.